Beschleunigte Grundqualifikation / Grundqualifikation
Seit dem 10.09.2008 gilt für Busfahrer und seit dem 10.09.2009 für LKW Fahrer, die erst nach diesem Termin ihre Fahrerlaubnis erworben haben, dass diese zur Ausübung des Gewerbes nicht mehr ausreicht.
Seit diesem Tag muss eine erfolgreich bestandene Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, zusätzlich zum Erweb der Fahrerlaubnis.
Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation bietet die Möglichkeit, erst die Prüfung vor der IHK abzulegen und nach erfolgreichem Bestehen den Führerschein zu erwerben, oder erst den Führerschein zu erwerben und dann die beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung abzulegen. Dabei muss ein 140 Zeitstunden umfassender Lehrgang in einer anerkannten Ausbildungseinrichtung absolviert werden, der auf die theoretische Prüfung der IHK vorbereitet. Dieser beinhaltet auch 10 Praxisstunden.
Grundqualifikation
Bei Abschluss der Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb wird die Qualifikation automatisch erworben.Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Ein entsprechender Lehrgang für die IHK-Prüfung ist nicht erforderlich.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne.
Mindestalter als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen:
Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation | |
C, CE | 18 Jahre | 21 Jahre |
C1, C1E | 18 Jahre | 18 Jahre |
D, DE (Gelegenheitsverkehr) | 21 Jahre | 23 Jahre |
D1, D1E (Linienverkehr bis 50km) | 21 Jahre | 21 Jahre |